Kostenübernahme
Die psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis erfolgt im Rahmen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie für Selbstzahler:innen. Die genauen Bedingungen der Kostenübernahme richten sich nach Ihrer jeweiligen Versicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Hierfür sind zunächst probatorische Sitzungen vorgesehen, in denen die Indikation, das therapeutische Vorgehen und die Antragstellung geklärt werden.
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Bei privater Krankenversicherung oder Beihilfeberechtigung richtet sich die Kostenübernahme nach den individuellen Vertragsbedingungen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über den Umfang der Erstattung.
Selbstzahler:innen
Selbstzahler:innen haben die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen unabhängig von formalen Antragsverfahren in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)Hinweis
Bitte klären Sie Fragen zur Kostenübernahme frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung. Gerne bespreche ich die organisatorischen Rahmenbedingungen im Erstgespräch.